Als Staatsfonds werden Fonds bezeichnet, die Kapital im Auftrag eines Staates anlegen und verwalten.
Der Begriff wird heute überwiegend mit der von Andrew Rozanov im Jahr 2005 geprägten amerikanischen Bezeichnung Sovereign Wealth Fund (SWF) gleichgesetzt. Eine allgemein anerkannte Definition wurde jedoch bislang noch nicht gefunden.[1] Daher lässt sich nicht immer eindeutig feststellen, ob Vermögensverwaltung durch einen Staat als Staatsfonds zu betrachten ist, oder ob sie als Pensionsfonds oder als Staatsbetrieb zu unterscheiden ist.